Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bar oder mittels Überweisung begleichen können. Sie können diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kosten eventuell teilweise erstattet zu bekommen (bis zu 80 % vom Kassentarif).
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die FDM Behandlungen in der Regel nicht. Sollten Sie eine Zusatzversicherung oder Privatversicherung haben, so kann es sein, dass diese die FDM Behandlung bezahlt. Fragen zum Versicherungsumfang beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.
Gerne schicken wir Ihnen die allgemeinen Praxisinformationen sowie eine Preisliste der wichtigsten Leistungen zu. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen persönlichen Kostenvoranschlag.